Einkommen und Vermögen
Einkommen und Vermögen
Sie müssen zuerst eigene Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Zu diesen Mitteln gehören Einkommen und Vermögen.
Einkommen und Vermögen
Sie müssen zuerst eigene Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Zu diesen Mitteln gehören Einkommen und Vermögen.
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie zum Beispiel:
Erwerbseinkommen
Lohnnachzahlungen
Weihnachts- und Urlaubsgeld
Arbeitslosengeld oder Krankengeld
Steuererstattungen
Unterhaltsleistungen
Kindergeld
Kapital- und Zinserträge
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Denken Sie daran, dass Sie alle Fragen zu Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Ihr zuständiger Träger überprüft Ihre Angaben in regelmäßigen Abständen.
Das Verschweigen von Einkommen und Vermögen stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden beziehungsweise eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.
Von Einnahmen können beispielsweise abgesetzt werden
Auf das Einkommen entfallende Steuern
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht)
eine Pauschale von 30 Euro pro Monat (z. B. für Versicherungen)
Beiträge für die Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente)
Auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden einkommensabhängige Freibeträge gewährt, abhängig von der Höhe des erzielten Bruttoeinkommens.